
Nach Angaben des Leiters des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Dr. Rudolf Müller sichert die Lebensmittelüberwachung im Wetteraukreis, dank ihrer engagierten Arbeit ein hohes Niveau der Lebensmittelqualität und Lebensmittelsicherheit. Ebenso wird seitens der Veterinärbehörde die regionale Erzeugung und Vermarktung von Produkten aus dem Wetteraukreis und für die Bewohner des Wetteraukreises vehement gefördert und unterstützt.
Die Leiterin des Fachgebietes Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung Dr. Veronika Ibrahim und die 6 Lebensmittelkontrolleure des Wetteraukreises haben im Jahr 2011 die z. Z. knapp 3000 im Wetteraukreis ansässigen Betriebe im Rahmen ihrer Möglichkeiten kontrolliert und beprobt. Insgesamt wurden 3051 Betriebskontrollen und 803 Probenentnahmen durchgeführt.
7 Betriebe mussten 2011 auf behördliche Anordnung vorübergehend geschlossen werden, weil die erforderliche Sauberkeit und Ordnung in diesen Betriebsstätten in keiner Weise mehr den gesetzlichen Erfordernissen entsprachen (6 Gaststätten und 1 Obst/Gemüseladen). Während dieser Zeit wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmittel untersagt. Nach gründlicher Reinigung bzw. Renovierungsmaßnahmen und erfolgter Abschlusskontrolle konnten 6 Betriebe wieder öffnen.
Bei 35% der 3051 Betriebskontrollen in den 2912 Lebensmittelbetrieben des Wetteraukreises wurden geringe Mängel, bei 11 % der Kontrollen wurden größere Mängel festgestellt, die zu weiteren Maßnahmen führten. In 354 Fällen wurden kostenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen. Die Verwarnungsgelder summierten sich 2011 auf 12.460 €.
In wenigen, besonders schwerwiegenden Fällen wurden die Missstände durch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens geahndet. Es wurden 19 Bußgeldbescheide mit Bußgeldern zwischen 150,-- und 4000,-- € erlassen, die dem Wetteraukreis Einnahmen von insgesamt 22.350 € erbrachten. Insgesamt ist eine Verschlechterung der Hygiene in den Lebensmittelbetrieben feststellbar, insbesondere in der Gastronomie. Dies zeigte sich auch an der Zunahme der kostenpflichtigen Verwarnungen.
Neben den Betriebskontrollen wurden im Jahr 2011 auch insgesamt 803 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeproben, darunter 69 Verdachts- und Beschwerdeproben zur amtlichen Untersuchung entnommen. Von diesen Proben wurden 20 % in den Hessischen Landeslaboren in Gießen, Kassel oder Wiesbaden beanstandet. Geringfügige Verstöße wie z.B. Kennzeichnungsmängel führten zu einer Belehrung der Betroffenen. Sonstige Beanstandungen, wie z.B. bei erhöhten Keimgehalten von Schlagsahne in Cafès wurden Bußgelder gegen die Betreiber verhängt.
Außerdem gingen im Jahr 2011 zahlreiche Verbraucherbeschwerden bei der Veterinärbehörde ein, die zu 66 Beschwerdekontrollen führten. Die Beschwerden reichten von übel riechendem Gouda bis hin zu Magenverstimmungen nach einem Restaurantbesuch. Jeder Meldung und Beschwerde wurde unverzüglich nachgegangen.
Informationen über Produkte, die nicht den gesundheitlichen Anforderungen entsprechen, werden über ein EU-Schnellwarnsystem übermittelt und falls nötig auch an andere Mitgliedsstaaten der EU weiter gegeben. Dieses System ist z.B. in Fällen wie erhöhten Dioxinwerten für den Verbraucherschutz von großer Bedeutung. 2011 wurden im Wetteraukreis 65 Vor-Ort-Kontrollen aufgrund von Schnellwarnungen der EU durchgeführt und es wurde kontrolliert, ob die zurückgerufenen Waren, z.B. Spielwaren aus Fernost mit verbotenen Farben oder Weichmachern, aus den Regalen genommen waren.
Das Team der Lebensmittelüberwachung hat 2011 34 Lebensmitteltransporte gemeinsam mit der Autobahnpolizei Butzbach auf der A5 sowie 109 Lebensmitteltransporte im Kreisgebiet kontrolliert. Bei den Autobahnkontrollen auf der A5 war besonders auffallend, dass über 50 % der gewerblichen Lebensmitteltransporte von der Großmarkthalle in Frankfurt ausgehend ohne Kühlung unterwegs waren. Es bleibt zu hoffen, dass 14 Verwarnungsgelder und 2 Bußgeldverfahren eine abschreckende Wirkung auf die Transporteure zeigen werden.
Im Sommer 2011 war EHEC im Erlenbach nachgewiesen worden. Den betroffenen Betrieben des Wetteraukreises wurde die Wasserentnahme zur Felderbewässerung und zum Tränken von Tieren umgehend untersagt und bewässerte Feldfrüchte wurden beprobt. Nachdem die Wasser- und Lebensmittelproben negativ verliefen, wurden die Sperren wieder aufgehoben. Sobald die Sprossen als EHEC-Ausbruchsur-sache in Verdacht gerieten, wurden umfangreiche Proben bei einem Saatguthersteller an der Wetterau gezogen und die Unbedenklichkeit abgeklärt. Sehr zeitaufwändig waren auch die Überwachung der Gurkenrückrufaktionen und die Beantwortung telefonischer Anfragen unzähliger besorgter Hausfrauen, Küchenbetreiber, Kindergartenleiterinnen und Direktvermarkter. Die Nachfragen gingen von nachvollziehbaren Bedenken bezüglich bestimmter Gurkenlieferungen bis hin zu irrationaler Panik vor dem Verzehr selbst angebauter Kirschen.
Nach wie vor bleibt festzustellen, dass aufgrund mangelhafter Personalausstattung die von der EU vorgegebenen anspruchsvollen Kriterien und ständig steigenden Kontrollfrequenzen nicht zu erfüllen sind. Diese Mängel an der Basis haben jedoch nicht die Landkreise zu verantworten. Aufgabe des Bundes und der Länder wäre es, den Kommunen für diese im Interesse der Verbraucher und des Verbraucherschutzes liegenden Aufgaben endlich ausreichend Finanzmittel zur Verfügung zu stellen – und das Thema nicht immer wieder praxisfern, bürokratisch ausufernd und populistisch zu thematisieren.
Im Berichtszeitraum wurden in den 49 EU-zugelassenen Schlachtbetrieben des Kreises 23.129 Schweine, 1.762 Rinder, 879 Schafe und 43 Ziegen geschlachtet und entsprechend den fleischhygienischen Vorschriften von den beim Wetteraukreis beschäftigten 14 amtlichen Tierärzten/innen und 6 amtlichen Fachassistenten einer Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterzogen. Dank deren gewissenhaften Arbeit wurden 11 Schweine, 2 Rinder und 1 Schaf als untauglich zum menschlichen Verzehr beurteilt und aus dem Verkehr gezogen.
In den gewerblichen Wildbearbeitungsbetrieben und bei EU zugelassenen Farmwildvermarktern wurden 73 Stück Damwild, 181 Wildschweine, 119 Rehe und 15 Hirsche gewerblich in den Verkehr gebracht. Darüber hinaus untersuchten die amtlichen Tierärzte und amtlichen Fachassistenten bei Hausschlachtungen 319 Rinder, 1070 Schweine, 851 Schafe und 240 Ziegen.
Im hessischen Vergleich nimmt die Zahl der im Wetteraukreis EU-zugelassenen Schlachtbetriebe die Spitzenposition ein, was ein entscheidender Beitrag zur Lebensmittelsicherheit, zur regionalen Vermarktung und zum Tierschutz ist, erklärt Dr. Ibrahim.
2011 wurden von ihr mehrere Informationsveranstaltungen durchgeführt, um die Regionale Vermarktung zu fördern.
So wurden den Schäfern auf der Jahresversammlung der hessischen Schäfer im November in Hungen die EU-Kriterien für die Schlachtbetriebzulassung erläutert, den Wetterauer Obst-/Gemüse-/Geflügel-/Wurstdirektvermarktern wurden bei einer Veranstaltung im Mai in Friedberg die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen vorgetragen und fast 100 Mitarbeitern aus Wetterauer Schlachtbetrieben wurden im September die genauen Anforderungen für eine hygienische Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung ausführlichst erläutert. Diese Fortbildungsveranstaltungen wurden von allen Beteiligten sehr begrüßt und dankend in Anspruch genommen.
Die Untersuchungen der Schweine und Wildschweine auf den Parasit „Trichinella spiralis“ werden in den akkreditierten Laboren Reichelsheim und Büdingen durchgeführt. Dieser Parasit kann beim Verzehr von nicht durcherhitzten Schweinefleischprodukten (z.B. Mett, Rohwürste) beim Menschen eine schwerwiegende Erkrankung verursachen (Fieber, Muskelschmerzen, Ödeme).
Im vergangenen Jahr wurden 24.199 Schweine und 1761 Wildschweine auf Trichinenfreiheit untersucht. Im Mai 2011 wurde bei einem 1-2 Jahre alten, ca. 35 kg schweren weiblichen Überläufer Trichinen nachgewiesen. Das Wildschwein wurde sofort beschlagnahmt und aus dem Verkehr gezogen. Auch wenn es sich bei dieser Parasitenerkrankung um einen sehr seltenen Einzelfall handelt, zeigt dieses Beispiel deutlich die Bedeutung der Untersuchungspflicht für den vorbeugenden Verbraucherschutz.
Nach wie vor werden Rinder auf BSE überprüft. Bei 67 Rindern über 72 Monaten wurden Gehirnproben entnommen und mit negativem Ergebnis auf BSE getestet. Außerdem wurden 38 Schafhirn- und Ziegenhirnproben von Tieren über 18 Monaten mit negativem Ergebnis auf TSE untersucht.
Darüber hinaus wurden 153 Schlachttiere entsprechend dem von der EU ausgegebenen Nationalen Rückstandskontrollplanes auf Rückstände wie Antibiotika, aber auch Hormone Beruhigungsmittel, Entwurmungsmittel, PCB und Schwermetalle kontrolliert. Dr. Veronika Ibrahim teilt mit, dass bei allen Stichproben erfreulicherweise keine verbotenen Medikamente oder Grenzwertüberschreitungen bei Rückständen gefunden wurden und daher die Fleisch- und Wurstprodukte aus der Region sichere und gesunde Lebensmittel sind.
Ein gutbürgerliches Restaurant wurde wegen katastrophaler hygienischer Mängel vorübergehend geschlossen. Sämtliche Einrichtungsgegenstände zeigten sich im Rahmen einer Kontrolle in einem stark verunreinigten Zustand. Der Bierkühler war schwarz versport und im Kühlschrank lagen stinkende verdorbene Lebensmittel. Durch die verdorbenen Lebensmittel herrschte erheblicher Fruchtfliegenbefall in der gesamten Küche. Die 72-jährige Betreiberin war offensichtlich erheblich überfordert. Es wurde ein Bußgeld von 2.000,-- € festgesetzt.
Der Betreiber eines Schnitzelhauses wurde mit einem Bußgeld von 800,- € belegt. Er hatte unter Missachtung grundlegender Hygienevorschriften Lebensmittel hergestellt und in den Verkehr gebracht sowie Lebensmittel irreführend ausgezeichnet. Im Rahmen der durchgeführten Kontrolle zeigten sich u.a. zahlreiche Verschmutzungen der betrieblichen Räumlichkeiten, verschmutzte Kühlmöbel und die Verwendung von blauen Müllsäcken als Abdeckung für den Pizzateig. Weiterhin stellte sich heraus, dass es sich bei dem ausgelobten Schafskäse um Kuhmilchkäse handelte.
Die Kontrollen zweier Gaststätten des gleichen Betreibers erbrachten in beiden Fällen derart gravierende Hygienemängel, dass der Weiterbetrieb jeweils bis zum Abschluss einer Mängelbeseitigung untersagt werden musste. Es wurden zahlreiche Verschmutzungen (Lager, Theken, Fußböden, Mikrowelle), ein defekter Gefrierschrank (Kühlung nur bei -5° Celsius), ein verschimmelter Bierkühler sowie ein verschimmelter Kühlschrank vorgefunden. Die Verstöße hatten Bußgelder von 800,-- und 1500,--Euro zur Folge.
Auf Hinweise der Autobahnpolizei Butzbach wurde im Juli 2011 zusammen mit der Polizei ein Kleintransporter aus Hamburg kommend, der mit verschiedenen Lebensmitteln, u. a. Nudeln, Reis, Gemüse und Fleisch beladen war, überprüft. Der Asiatische Imbissbetrieb war auf der A45 dem Weg in den Schwarzwald zu einem dort stattfindenden Volksfest. Es wurde festgestellt, dass Tiefkühlware (Fleischgerichte und Fleisch) ohne Kühlung transportiert wurde. Die Tiefkühlware war teilweise angetaut und hatte eine Temperatur von -4,3 °C. Da die Kühlkette nicht eingehalten worden war, wurden ca. 260 kg Tiefkühlware sichergestellt und von einer hiesigen Entsorgungsfirma unschädlich beseitigt. Außerdem hatte er ein Bußgeld von 1000,-- Euro zu entrichten. Bei der Kontrolle wurde auf der Ladefläche auch der vermeintliche Koch angetroffen. Er hatte sich zwischen den Lebensmitteln auf einer Decke häuslich eingerichtet. Auf Befragen händigte er den Polizeibeamten die Kopie eines pakistanischen Reisepasses aus. Nachforschungen ergaben, dass der Ausweis falsch und der Koch nicht im Besitz einer Arbeitsgenehmigung war.
Der Inhaber eines Gastro Service hatte Lebensmittel unter der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung in den Verkehr gebracht. Bei der Kontrolle seines Transportfahrzeuges wurde festgestellt, dass tiefkühlpflichtige Lebensmittel (120 kg, Pommes Frites, 5 kg Kroketten, 3 kg Tiramisu, 5 kg Fisch, 40 Schweineschnitzel) ohne entsprechende Tiefkühlung transportiert wurden. Das Fahrzeug war nicht mit einer entsprechenden Tiefkühleinrichtung ausgestattet und lediglich zum Transport von nicht tiefkühlpflichtigen Lebensmitteln geeignet. Es wurde ein Bußgeld von 300,- € festgesetzt.
Ein weiterer Lebensmittelunternehmer machte sich des gleichen Deliktes schuldig. Eine Kontrolle seines Transportfahrzeuges zeigte, dass u.a. frisches Geflügelfleisch bei deutlich zu hohen Temperaturen von 12°C zwischen Obst und Gemüse transportiert wurde. Zudem war eine im Laderaum befindliche Decke stark verschmutzt. Er erhielt ein Bußgeld von. 300,- €.
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