Die letzten Tage im alten Jahr haben es in sich: Jedes Jahr ereignen sich in der Weihnachtszeit mehrere tausend folgenschwere Brände, die durch Rauchwarnmelder und sorgsamen Umgang mit Kerzen vermieden werden könnten. Die Silvesternacht ist für die 4.200 Wetterauer Feuerwehrleute die arbeitsreichste Nacht des Jahres. Den Großteil der Einsätze machen Brände aus, zumeist durch unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Für ein sicheres Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr gibt Kreisbrandinspektor Otfried Hartmann wertvolle Tipps.
Kerzen gehören nicht in die Nähe brennbarer Gegenstände oder an einem Ort mit starker Zugluft. Sie brauchen immer eine standfeste, nicht brennbare Halterung, außerhalb der Reichweite von Kindern - und auch Haustieren. Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen lassen, vor allem nicht, wenn Kinder dabei sind, denn Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins. Kerzen an Adventskränzen und Gestecken sollten rechtzeitig gelöscht werden, bevor sie abgebrannt sind, denn Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr. „Wenn Kerzen entzündet werden, sollte ein entsprechendes Löschmittel, ein Eimer mit Wasser oder ein Feuerlöscher bereit stehen“, rät Hartmann. In Haushalten mit Kindern sollten vor allem am Weihnachtsbaum elektrische Kerzen verwendet werden, die ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht. Bei elektrischen Lichterketten ist darauf zu achten, dass Steckdosen nicht überlastet werden.
Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Wenn es brennt, sollte man nur dann versuchen die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist, ansonsten möglichst die Tür zum Brandraum schließen, die Wohnung verlassen und die Feuerwehr alarmieren mit dem Notruf 112.
„Nadelbäume trocknen mit der Zeit aus, auch wenn sie regelmäßig gewässert werden, deshalb Vorsicht, wenn die Kerzen am Baum noch ein letztes Mal angezündet werden sollen“, sagt Hartmann. „Das Tannengrün kann schnell zur Brandfalle werden. Besser ist es, darauf zu verzichten, fast ganz heruntergebrannte Kerzen nochmals zu entzünden.“ Wer nicht weiß, wohin mit der vertrockneten Pracht: In vielen Gemeinden unterstützen die Jugendfeuerwehren die Tannenbaum-Sammelaktionen. Informationen über Sammelorte und -zeiten liefern zumeist die örtlichen Behörden.
Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“ und gehören nicht in die Hände von Jugendlichen unter 18 Jahren. Die Gebrauchshinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten. Feuerwerkskörper sollten man nur dort zünden, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Neuerdings gilt dieses Verbot auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
Nach dem Anzünden sollte man einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten, Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings wegwerfen und niemals auf Menschen zielen. Nicht gezündete Feuerwerkskörper, so genannte Blindgänger, nicht noch einmal anzünden. Feuerwerkskörper darf man auf keinen Fall selbst herstellen, denn hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen. Feuerwerkskörper sollten so aufbewahrt werden, dass keine Selbstentzündung möglich ist, keinesfalls dürfen sie am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen getragen werden. „In der Silvesternacht sollte man Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkon und Terrasse entfernen, Fenster und Türen geschlossen halten“, rät Kreisbrandinspektor Hartmann.
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